A.________ und J.________ nicht mehr genügten und setzte Frist bis zum 31. Juli 2020 zur Einreichung eines Baugesuchs durch den "Betreiber der Abstellfläche" bzw. zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 31. Juli 2020 den rechtswidrigen Zustand bestritten hatte, erliess die Gemeinde am 18. August 2020 die folgende Wiederherstellungsverfügung: