m2. Dieses bewilligte die Gemeinde am 9. Juli 2019 insbesondere mit der gestützt auf den gewässerschutzrechtlichen «Mitbericht Nr. 1» der E.________ AG erlassenen Auflage, dass die abgestellten Fahrzeuge immatrikuliert und in fahrtüchtigem Zustand (keine Reparaturfahrzeuge) sein müssen und befristete die Bewilligung bis zur Genehmigung der ZPP. Weiter seien Fahrzeuge und übriges Material, welches nicht zur Sägerei gehört, ausschliesslich auf dem Parkplatz abzustellen. Alle Deponien auf der übrigen Parzellenfläche seien zu entfernen.