Aufgrund eines Baugesuchs mit detaillierter Angabe der geplanten Nutzungsänderung könnte eine befristete Nutzungsänderung geprüft werden. Im November 2010 stellte der Beschwerdeführer ein Baugesuch für die «Erweiterung der bestehenden Nutzung für die Lagerung von Fahrzeugen und Anhängern aller Art + Materialien». Gemäss handschriftlicher Korrektur des Beschwerdeführers beschränkte sich das Gesuch auf die grün gefärbte Fläche auf dem Situationsplan (ca. 30 x 59 m). Am 7. März 2011 bewilligte die Gemeinde aufgrund der nächsten Ortsplanungsrevision auf Zusehen hin die Umnutzung des Teilstücks von 6 m auf 30 m als Parkplatz.