Als Bestandteil des Bauentscheides galt insbesondere die Auflage der Gewässerschutzbewilligung für die Umnutzung im Gewässerschutzbereich Au, wonach auf Flächen, deren Regenabwasser versickert wird, keine Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Maschinen durchgeführt und keine wassergefährdenden Stoffe gelagert oder umgeschlagen sowie keine Unfall- und Pannenfahrzeuge, bei denen mit Flüssigkeitsverlusten zu rechnen ist, abgestellt werden dürfen. Weiter verfügte die Gemeinde aufgrund der durchgeführten Einspracheverhandlung als Bedingung, dass keine Altfahrzeuge abgestellt werden dürfen und bei Fahrzeugen ohne