Für die Parzelle Nr. A.________ bewilligte die Gemeinde am 14. Oktober 2008 die Nutzung als Parkplatz für bis 60 Motorfahrzeuge und Anhänger. Als Bestandteil des Bauentscheides galt insbesondere die Auflage der Gewässerschutzbewilligung für die Umnutzung im Gewässerschutzbereich Au, wonach auf Flächen, deren Regenabwasser versickert wird, keine Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Maschinen durchgeführt und keine wassergefährdenden Stoffe gelagert oder umgeschlagen sowie keine Unfall- und Pannenfahrzeuge, bei denen mit Flüssigkeitsverlusten zu rechnen ist, abgestellt werden dürfen.