1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzellen A.________ in der Dorfzone und J.________ in der B.________zone in Schwadernau. Letztere wird seit längerem nicht mehr zonenkonform genutzt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat die von der Gemeinde beschlossene ZPP «D.________ +» mit Entscheid vom 9. März 2020 genehmigt. Aufgrund von hängigen Beschwerden ist dieser Entscheid nicht rechtskräftig.