Ein solches wurde in der Folge nicht erstellt. Der angefochtenen Verfügung lässt sich dazu im Wesentlichen entnehmen, dass sämtliche Informationen in den bewilligten Plänen vorhanden seien, weshalb kein separates Dokument erforderlich sei. Im Fachbericht Brandschutz wurden auch die Anforderungen der Feuerwehr verbindlich geregelt. Danach ist unter anderem die Umgebung des Gebäudes so zu gestalten und zu bewirtschaften, dass die Feuerwehr jederzeit mit ihren Fahrzeugen ungehinderten Zugang hat. Dass die erforderlichen Abklärungen wie verlangt vor Baubeginn mit der Feuerwehr vorgenommen wurden, lässt sich den Akten nicht entnehmen.