Die Abweichung rührt angeblich daher, dass der Brandschutzaufseher der Gemeinde seine mündlichen Angaben, wonach der geplante Einstellhallenkorridor in Ordnung sei, versehentlich nicht in seinen Bericht aufgenommen hatte.11 Weder der Gemeinde noch dem Regierungsstatthalteramt als Baubewilligungsbehörde fiel diese Abweichung auf, weshalb die Bewilligung insofern einen Widerspruch zwischen den Auflagen des Brandschutzberichts und den bewilligten Plänen enthält. Aus den Akten ergibt sich weiter, dass die Bauherrschaft gemäss Fachbericht Brandschutz ein Entrauchungskonzept zu erarbeiten hatte. Ein solches wurde in der Folge nicht erstellt.