d) Aus den Akten ergibt sich unter anderem, dass die baubewilligten Pläne von einer im Gesamtentscheid als verbindlich erklärten Auflage des Fachberichts Brandschutz betreffend die Fluchtweglänge abweichen. Die Abweichung rührt angeblich daher, dass der Brandschutzaufseher der Gemeinde seine mündlichen Angaben, wonach der geplante Einstellhallenkorridor in Ordnung sei, versehentlich nicht in seinen Bericht aufgenommen hatte.11 Weder der Gemeinde noch dem Regierungsstatthalteramt als Baubewilligungsbehörde fiel diese Abweichung auf, weshalb die Bewilligung insofern einen Widerspruch zwischen den Auflagen des Brandschutzberichts und den bewilligten Plänen enthält.