a) Die Gemeinde stellte mit Verfügung vom 20. August 2020 fest, die Brandschutzvorschriften seien eingehalten, der Brandschutz sei gewährleistet und es seien keine Wiederherstellungsmassnahmen zu verfügen. Die Verfahrenskosten von CHF 2309.00 auferlegte sie den Beschwerdeführenden. Die Beschwerdeführenden verlangen die Aufhebung des Kostenschlusses. Zur Begründung machen sie geltend, zwar hätten sie das baupolizeiliche Verfahren mit ihrer Anzeige vom 2. Juli 2019 angestossen. Aber die BVD habe sämtliche Verfügungen der Gemeinde aufgehoben und diese angewiesen, ein formell korrektes Baupolizeiverfahren durchzuführen. Somit sei die Gemeinde vor der BVD unterlegen.