3. Mit Eingabe vom 17. September 2020 haben die Beschwerdeführenden dagegen Beschwerde bei der BVD erhoben. Sie beantragen, Ziffer 3 des Entscheids, mit welcher ihnen die Verfahrenskosten zur Bezahlung auferlegt wurden, sei aufzuheben. Zur Begründung machen sie zusammengefasst geltend, das Baupolizeiverfahren sei nicht auf das Verhalten der Beschwerdeführenden zurückzuführen oder gar von ihnen verursacht worden, sondern sei aufgrund der Anordnung der BVD durchgeführt worden. Weiter rügen sie, dass für die Auflage der Kosten die gesetzliche Grundlage fehle und die Gebühren in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar seien.