2. Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 eröffnete die Gemeinde ein baupolizeiliches Verfahren. Sie gab der Beschwerdegegnerin 1 als Bauherrin sowie den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegnern 2 – 46 als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Gelegenheit zur Akteneinsicht und zur Stellungnahme. Mit Entscheid vom 20. August 2020 stellte sie fest, dass die Brandschutzvorschriften in der Überbauung «F.________» eingehalten seien, dass der Brandschutz gewährleistet sei und dass keine Wiederherstellungsmassnahmen zu verfügen seien. Die Verfahrenskosten von CHF 2309.00 auferlegte sie den Beschwerdeführenden.