Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; ab 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern BVD) ein. Die BVD hob mit Entscheid vom 14. April 2020 die angefochtene Verfügung samt dem von der Gemeinde durchgeführten Verfahren von Amtes wegen auf und wies die Sache zurück an die Gemeinde zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen.