geklärt seien und kein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf bestehe. Mit Schreiben vom 2. Juli 2019 baten die Beschwerdeführenden die Gemeinde, eine Feststellungsverfügung betreffend die Abweichungen vom Fachbericht Brandschutz in Sachen Fluchtweg, Entrauchungskonzept und Zufahrt Autodrehleiter zu erlassen und die getroffenen Ersatzmassnahmen aufzuzeigen. Mit Verfügung vom 10. September 2019 hielt die Gemeinde fest, die Brandschutzvorschriften in der Überbauung F.________ seien eingehalten und der Brandschutz sei somit gewährleistet. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE;