Die Beschwerdeführenden sind seit Ende Oktober 2017 Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Stockwerkeigentumswohnung in der Liegenschaft C.________weg 3g. Nach ihrem Einzug Ende November 2017 meldeten sie der Gemeinde sowie der Beschwerdegegnerin 1 mehrmals, bei der Überbauung würden diverse Brandschutzmängel bestehen. Im September 2018 wandte sich der Beschwerdeführer 1 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beanstandete die Untätigkeit der Gemeinde. Im November 2018 reichte die Vertreterin der Miteigentümergemeinschaft C.________weg 3a-3f beim Regierungsstatthalteramt eine Anzeige wegen Brandschutzmängeln ein. Dieses führte ein aufsichtsrechtliches Verfahren durch.