1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Beschwerdegegnerin 1 mit Gesamtentscheid vom 15. Februar 2016 die Bewilligung für das Erstellen von fünf Wohnhäusern mit insgesamt 29 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage in der Gemeinde Jegenstorf (Überbauung «F.________», C.________weg 3a-3g, Parzelle Nr. D.________ Jegenstorf). Die Überbauung wurde etappenweise realisiert. Die Beschwerdeführenden sind seit Ende Oktober 2017 Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Stockwerkeigentumswohnung in der Liegenschaft C.________weg 3g.