Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Nutzung ändern, müsse das in einem neuen Baubewilligungsverfahren beurteilt werden. Mit Gesamtentscheid vom 10. Mai 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt die nachträgliche Baubewilligung und bewilligte damit eine Autogarage für Service und Unterhalt mit Betriebszeiten zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr an 235 Tagen pro Jahr. Die geltende Bewilligung erlaubt damit nur das Benützen der Garage für Service und Unterhalt bis 22.00 Uhr. Nicht bewilligt ist damit die Arbeit in der Nacht. Gleiches gilt für die Nutzung der Garage als Parkhaus oder als Übernachtungsmöglichkeit.