Damit beantragte er die Nutzung als Autogarage für Service und Unterhalt mit Arbeitszeiten von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 235 Arbeitstagen pro Jahr. Der Bericht des beco vom 23. Februar 2012 ging von diesen Öffnungszeiten aus und stellte fest, dass fünf Personen als Nebenbeschäftigung eine Garage für Service und Unterhalt betreiben und keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Nutzung ändern, müsse das in einem neuen Baubewilligungsverfahren beurteilt werden.