d) Im nachträglichen Baubewilligungsverfahren in den Jahren 2011/2012 umschrieb der Grundeigentümer das Bauvorhaben für den hier interessierenden Teil der Liegenschaft als Betreiben einer Autogarage für Service und Unterhalt. Auf dem Formular 4.0 «Betreiben, Einrichten, Umgestalten von Betrieben und Anlagen» gab er Arbeitszeiten von 07.00 bis 22.00 Uhr an 235 Tagen pro Jahr an.14 Damit beantragte er die Nutzung als Autogarage für Service und Unterhalt mit Arbeitszeiten von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 235 Arbeitstagen pro Jahr.