sich auch mehrere Fahrzeuge der Mieter in der Garage. Hier müsse gewährleistet sein, dass diese zu jeder Tages- und Nachtzeit rein- und rausfahren könnten. Sie würden daher als Kompromiss vorschlagen, dass zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr keine Werkstattarbeiten ausgeführt würden, der Aufenthalt von Personen jedoch gewährleistet sei. Sie hätten zudem sehr wohl Interesse gezeigt wie ihre Teilnahme am Augenschein vom 6. Februar 2019 zeige. Die Liste der aktuellen Mieter hätten die Behörden bereits bekommen. Herr F.________ habe sich auf der Gemeinde in das Register für sein Gewerbe eintragen lassen. Somit seien der Gemeinde alle Mieter der Autogarage bereits bekannt.