c) Die Beschwerdeführer bringen vor, die Auflagen gemäss Bauentscheid würden eingehalten, insbesondere würden keinerlei Arbeiten an Fahrzeugen ausserhalb der Autogarage verrichtet, beim Arbeiten im Inneren der Autogarage würden zu jeder Tageszeit Fenster/Türen und Hallentor geschlossen und es fänden vor der Autogarage keine Privatveranstaltungen statt. Der Firma A.________, welche innert Kürze eine massive Lärmbelästigung verursacht habe, hätten sie gekündigt. Die Firma sei im August 2019 ausgezogen. Insbesondere würden auch keine Karosseriearbeiten vorgenommen, das von den Anzeigenden mit Fotos dokumentierte Auto hätten sie bei der Firma B.________ in Dotzingen umlackieren lassen.