Daraufhin gewährte die Gemeinde dem Grundeigentümer, den Beschwerdeführern und den Anzeigenden das rechtliche Gehör zu einem allfälligen Benützungsverbot. Die Anzeigenden führten in ihrer Stellungnahme vom 3. Januar 2020 aus, nach dem Entscheid vom 9 September 2019 und dem daraus resultierenden Wegzug der Firma A.________ habe sich die Situation kurzfristig etwas beruhigt. In den letzten Wochen habe die Lärmbelästigung jedoch wieder zugenommen, (laute Musik beim Vorfahren, Aufheulen der Motoren). Zudem sei über die Feiertage gearbeitet und über Neujahr die Garage mindestens eine Woche als Hotel benützt worden.