an Auflagen oder Abmachungen zu halten und strengere Massnahmen nötig seien, um eine gesetzeskonforme Nutzung zu erreichen. Zudem sei denkbar, dass es auch bei geschlossenen Türen und Toren für die Nachbarschaft zu unzulässigen Einwirkungen komme. Das Regierungsstatthalteramt Seeland verpflichtete die Gemeinde zu Sachverhaltsermittlungen und zur Einleitung baupolizeilicher Schritte.