Mit Entscheid vom 9. September 2019 stellte das Regierungsstatthalteramt insbesondere aufgrund der durch die Anzeigenden eingereichten Beweise Verstösse gegen die Nachtruhe sowie die Durchführung nicht bewilligter Arbeiten fest (Karosseriearbeiten [Umlackieren eines Peugeots] sowie Arbeiten durch die Firma A.________). Es führte aus, ein Benützungsverbot sei denkbar wegen des Verhaltes der Mieter (Werbung mit Arbeiten, welche für diese Räume nicht bewilligt seien, Nichteinhalten von Abmachungen wie das Angeben von Telefonnummern und die Missachtung von Auflagen der Baubewilligung), welches zeige, dass sie nicht gewillt seien, sich