8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet13, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und bat das Regierungsstatthalteramt Seeland, die Akten zur Baubewilligung vom 10. Mai 2012 zum Betreiben einer Autogarage in der Liegenschaft I.________strasse 14 in Kappelen einzureichen. Es führte zudem den Schriftenwechsel durch, wobei es den Grundeigentümer der Parzelle Nr. J.________ und die Mieter F.________ und G.________ von Amtes wegen am Verfahren beteiligte. Die Anzeigenden wollten sich auf Anfrage der BVD nicht am Verfahren beteiligen. Das Regierungsstatthalteramt reichte die verlangten Vorakten zum Baugesuch sowie die Vorakten zum Baupolizeiverfahren 10/2018 ein.