7. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführer bei der Gemeinde eine an die BVD adressierte «Niederschrift» ein (datiert auf den 31. August 2020; Postaufgabe am 11. September 2020). Die Gemeinde leitete diese als Beschwerde an die BVD weiter (Eingang am 16. September 2020). Die Beschwerdeführer stellen sinngemäss das Rechtsbegehren, die Verfügung vom 12. August 2020 sei aufzuheben.