"5.1 Die Baukommission Kappelen erlässt folgendes Benützungsverbot: - Die Räumlichkeiten sowie der Vorplatz des am 10.05.2012 baubewilligten Garagenbetriebs im Gebäude I.________strasse 14, Kappelen, dürfen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr weder für Arbeiten noch für den Aufenthalt von Personen genutzt werden. - Sämtliche technischen Geräte inklusive Beleuchtung sind während der obengenannten Zeiten auszuschalten. 5.2 Der Eigentümer der Liegenschaft I.________strasse 14 hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Nutzer und Nutzerinnen der Liegenschaft über dieses Benützungsverbot informiert sind.