4. Mit Schreiben vom 12. September 2018 gelangten die Nachbarn wegen der Nichteinhaltung der Vereinbarung (insb. Arbeiten bei offenem Tor bis nach Mitternacht) erneut an das Regierungsstatthalteramt Seeland. Dieses eröffnete ein baupolizeiliches Verfahren, an welchem es auch die Beschwerdeführer beteiligte.11 An der Instruktionsverhandlung vom 6. Februar 2019 hielten die Anzeigenden, der Grundeigentümer und die Beschwerdeführer fest, die am 25. August 2014 getroffenen Abmachungen seien nach wie vor verbindlich.