3. Am 30. März 2017 reichten dieselben Nachbarn erneut eine baupolizeiliche Anzeige gegen die in der Werkhalle I.________strasse 14 eingerichtete Garage bei der Gemeindeverwaltung Kappelen ein. Sie beanstandeten unter anderem, dass bei offenem Fenster gearbeitet werde, die im Bericht des beco erwähnten Arbeitszeiten von 07.00 bis 22.00 Uhr praktisch täglich überschritten würden und mehrmals Personen in der Garage übernachtet hätten.9 Nachdem die Gemeinde dem Grundeigentümer das rechtliche Gehör gewährt hatte, verfügte sie am 28. April 2017, der Grundeigentümer habe dafür zu sorgen, dass die Auflagen zur Betriebsführung der