Das Regierungsstatthalteramt Seeland organisierte am 25. August 2014 einen Augenschein, an welchem auch die Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 1 teilnahmen. Die Anwesenden nahmen zur Kenntnis, dass gemäss dem geltenden beco-Bericht sämtliche Arbeiten bei geschlossenen Türen, Toren und Fenstern zu erfolgen haben. Sie trafen eine Vereinbarung, wie die Auflagen zu interpretieren seien: Türen, Tore und Fenster würden ab 22.00 Uhr geschlossen, private Anlässe im Inneren eingeschlossen. Nach 22.00 Uhr würden ausserhalb des Gebäudes weder Arbeiten ausgeführt, noch private Veranstaltungen abgehalten.