bei geschlossenen Fenstern, keine Karosseriearbeiten, Abdeckung der Lichtquellen, Entfernung von nicht eingelösten Fahrzeugen) einzuhalten.6 Mit einer weiteren Anzeige wandten sich die Nachbarn sowohl an die Gemeinde als auch an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, heute Bau– und Verkehrsdirektion des Kantons Bern [BVD]), welche diese an das Regierungsstatthalteramt Seeland weiterleitete.7 Das Regierungsstatthalteramt Seeland organisierte am 25. August 2014 einen Augenschein, an welchem auch die Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 1 teilnahmen.