An der Teilbauabnahme vom 26. Juni 2012 stellte die zuständige Mitarbeiterin des beco fest, dass ausserhalb des Gebäudes keine Arbeiten vorgenommen werden dürfen, bei Arbeiten im Innern des Gebäudes Tore und Fenster gegenüber dem Vorplatz geschlossen zu halten und keine Karosseriearbeiten bewilligt sind sowie ohne (baubewilligungspflichtige) Abluftsauganlage keine Motoreinstellungs- Maler- oder Spritzarbeiten in oder vor den Betriebsräumen ausgeführt werden dürfen.4