im Obergeschoss. Als Betriebszeiten bewilligte das Regierungsstatthalteramt die Zeit zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr an 235 Tagen pro Jahr.2 Gemäss Auflage des Bauentscheids sind geeignete Vorrichtungen an die Fenster zur Beschränkung der Lichtemissionen anzubringen. Weiter gelten unter anderen die Auflagen des beco, Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz, seit 1. Januar 2020 Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, wonach insbesondere alle Arbeiten im Gebäudeinnern ausgeführt werden und die Türen, Tore und Fenster an der nordöstlichen und nordwestlichen Seite während den Arbeiten geschlossen bleiben müssen.3