1. Die Beschwerdeführer sind Mieter einer Autogarage der Liegenschaft I.________strasse 14, Kappelen Grundbuchblatt Nr. J.________. Sie arbeiten darin in ihrer Freizeit an eigenen und fremden Fahrzeugen.1 Das Grundstück liegt in der Arbeitszone (A), für welche die Lärmempfindlichkeitsstufe III (ES III) gilt. Mit Gesamtentscheid vom 10. Mai 2012 im Verfahren bbew 157/2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland dem Grundstückeigentümer (von Amtes wegen am Verfahren Beteiligter 1) die nachträgliche Baubewilligung zum Betreiben einer Autogarage für Service und Unterhalt und zum Einbau von Büros, sanitären Anlagen und Lager