5/8 BVD 120/2020/51 generell gross ist.10 Gründe, warum es bei der angeordneten Einhaltung der Gesamthöhe der bewilligten Antennenanlage und Entfernung aller übrigen Antennen daran fehlen sollte, sind keine ersichtlich. Hinzu kommt, dass es das Ortsbild stört, wenn derart viele Antennen auf einem Grundstück stehen und die bewilligte Antennenanlage so hoch ausgefahren wird, dass sie deutlich über die Dächer der Häuser ragt.