Soweit der Beschwerdeführer geltend machen will, die verfügte Auflage sei falsch oder unverhältnismässig, kann nicht auf seine Rüge eingetreten werden. Einwände gegen die Auflage der Entfernung der Antennen hätte der Beschwerdeführer im Baubewilligungsverfahren bzw. im Beschwerdeverfahren gegen die Baubewilligung vorbringen müssen. Die Rechtsmittelfrist für die Anfechtung einer Auflage zu einer Baubewilligung darf nicht dadurch umgangen werden, dass mit der Anfechtung zugewartet wird, um schliesslich im Wiederherstellungsverfahren vorzubringen, die Auflage sei fehlerhaft.