Flugfunk und TV-Empfangsantennen». Auch sei die «CB-Funkantenne» nicht bewilligungspflichtig. Ausserdem befänden sich die Antennen maximal 8 m vom Hauptmast entfernt, die Höhe betrage weniger als 12 m ab Boden und ebenfalls weniger als 6 m über Firsthöhe des Hauses. Diese Höhe sei nicht bewilligungspflichtig für konzessionierte Amateurfunker. Auch überschreite die gesamte Antennenanlage den Abstand von 20 m zum Hauptmast nicht. Auch die Swisscom deklariere ihre Antennenanlagen als eine Anlage, welche sich im Umkreis von 20 m befinde.