3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 15. September 2020 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 19. August 2020. Er macht insbesondere geltend, die Gesamthöhe der bewilligten Amateurfunkantenne gemäss Ziff. 1.a der Wiederherstellungsverfügung werde immer eingehalten. In Bezug auf Ziff. 1.b der Wiederherstellungsverfügung rügt er, dass «sämtliche beanstandeten provisorischen Amateurfunkantennen auf dem Mast montiert» worden seien. Die «anderen seit fünf Jahren installierten Antennen» seien «Empfangseinrichtungen für UKW-Radio, DAB+ Fernempfang,