Mit Wiederherstellungsverfügung vom 19. August 2020 forderte die Gemeinde Bettenhausen den Beschwerdeführer auf, die Bestimmungen und Auflagen des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 17. Februar 2020 ausnahmslos einzuhalten, indem die Gesamthöhe der bewilligten Amateurfunk Antennenanlage 12 m zu keinem Zeitpunkt übersteigen dürfe (Ziffer 1.a) und sämtliche anderen bestehenden Aussenantennenanlagen auf der Parzelle Nr. E.________ innert 30 Tagen zu entfernen seien (Ziffer 1.b).