Am 30. Juni 2020 führten zwei Vertreter der Gemeinde auf der Parzelle Nr. E.________ eine Baukontrolle durch, massen gemeinsam mit dem Beschwerdeführer die Höhe der Antennenanlage und hielten die Ergebnisse der Baukontrolle in einem Protokoll fest, welches der Beschwerdeführer am 2. Juli 2020 unterzeichnete. Die Gemeindevertreter stellten fest, dass die Antennenanlage vor der Baukontrolle deutlich höher war als 12 m. Zusätzlich haben die Vertreter der Gemeinde und der Beschwerdeführer die Teilstücke der Antennenanlage gemessen. Dies ergab insgesamt eine Höhe von 29.45 m.