2. Im April 2020 beschwerten sich mehrere Nachbarn des Beschwerdeführers schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau und der Gemeinde darüber, dass der Beschwerdeführer die bewilligte Antennenanlage nun erstellt habe, diese aber eine Höhe von ca. 19.7 bis 20 m aufweise und damit zu hoch sei. Ausserdem seien nicht alle anderen Antennen entfernt worden.