1/8 BVD 120/2020/51 Mit Schreiben vom 9. Januar 2020 reichte der Beschwerdeführer eine Fotomontage ein, auf der sein Haus und sieben Antennen, welche er mit roter Farbe durchgekreuzt hatte, zu sehen waren. Gleichzeitig bestätigte er, die darauf rot markierten Antennen zu entfernen.