III. Entscheid 1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten werden kann, wird sie insoweit gutgeheissen, als die Kosten der Verfügung der Gemeinde Urtenen-Schönbühl vom 30. Juni 2020 auf Fr. 250.00 festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügungen der Gemeinde Urtenen- Schönbühl vom 30. Juni 2020 und vom 13. August 2020 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 750.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.