Es ist allerdings verständlich und vertretbar, dass sie aufgrund der Handänderung zuerst das Gespräch mit der Beschwerdeführerin suchte und dieser Gelegenheit gab, der rechtskräftigen Wiederherstellungsverfügung selber nachzukommen. Da sich die Beschwerdeführerin anlässlich des Gesprächs mit dem Baukommissionspräsidenten vom 2. März 2020 bereit erklärt hatte, den Schlepper nach den Vorgaben einzubauen,22 ist auch nicht zu beanstanden, dass ihr die Gemeinde zusammen mit der Feststellungsverfügung nochmals Gelegenheit gab, den rechtmässigen Zustand selber herzustellen, und ihr deshalb eine Frist zur Einreichung von Ausführungsplänen ansetzte.