Desgleichen gelten Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügungen sowie Benützungsverbote auch für Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger der Adressatinnen und Adressaten.12 Die Wiederherstellungsverfügung ist eine Dauerverfügung, die in die Zukunft wirkt und unbefristet gilt.13 Mit einer Feststellungsverfügung wird eine bereits geltende Rechtslage geklärt oder festgestellt. Feststellungsbegehren sind subsidiär gegenüber Leistungs- oder Gestaltungsbegehren und setzen ein ausgewiesenes Feststellungsinteresse voraus.14