auf, den nicht eingebauten Schlepper (Balkonüberdachung) entsprechend den von der KDP genehmigten Plänen innert vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft der Verfügung einzubauen. Mit Entscheid vom 27. Mai 2019 bestätigte die BVD diese Wiederherstellungsverfügung. Sie wurde in der Folge rechtskräftig und ist gegenüber den Eltern der Beschwerdeführerin vollstreckbar. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin trifft es nicht zu, dass die Gemeinde in dieser Sache erneut verfügt hätte.