2 Vgl. Aktennotiz vom 4. März 2020 betreffend Besuch bei D.________und C.________ 2/10 BVD 120/2020/50 Unternehmung mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen. Die Kosten der Verfügung vom 30. Juni 2020 von Fr. 500.00 seien von der Beschwerdeführerin zu tragen. 3. Gegen diese beiden Verfügungen reichte die Beschwerdeführerin am 11. September 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: