forderte die Gemeinde die Eltern der Beschwerdeführerin deshalb auf, den nicht eingebauten Schlepper (Balkonüberdachung) entsprechend den von der KDP genehmigten Plänen innert vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft der Verfügung einzubauen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Gegen diese Verfügung reichten die Eltern der Beschwerdeführerin am 15. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Mit Entscheid vom 27. Mai 2019 wies die BVD die Beschwerde bezüglich der Balkonüberdachung ab.