Mit Verfügung vom 12. Juni 2015 stimmte die kantonale Denkmalpflege (KDP) dem Bauvorhaben mit Auflagen zu. Mit Gesamtentscheid vom 28. Juli 2015 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung. Sowohl die Verfügung der KDP als auch der Gesamtentscheid wurden rechtskräftig. Nach Erhalt des Formulars "Selbstdeklaration Baukontrolle 2" nahm die Bauverwaltung eine Schlusskontrolle vor. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass der Dachschlepper ersatzlos abgebrochen worden und an seiner Stelle ein offener Dachbalkon entstanden war. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 17. September 2018 1 Grundstückdaten-Informationssystem des Kantons Bern (GRUDIS)