Zudem wurde es mit Regierungsratsbeschluss (RRB) vom 22. Mai 1996 unter Schutz gestellt und in das Inventar der Kunstaltertümer aufgenommen. Die Eltern der Beschwerdeführerin reichten am 15. Mai 2015 bei der Gemeinde Urtenen-Schönbühl ein Baugesuch ein für verschiedene Um- und Ausbauarbeiten. Geplant war unter anderem, den mit Eternit versehenden Dachschlepper auf der Ostseite abzubrechen und circa 1.5 m nördlich davon eine Schlepplukarne mit nicht verglaster Vorderfront zu erstellen, so dass ein überdachter Dachbalkon entsteht. Mit Verfügung vom 12. Juni 2015 stimmte die kantonale Denkmalpflege (KDP) dem Bauvorhaben mit Auflagen zu.